Wirtschaftsprüfung
Nach erfolgreicher Teilnahme am System der externen Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO (peer review) ist unsere Kanzlei berechtigt, betriebswirtschaftliche Prüfungen insbesondere gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach § 316 ff HGB durchzuführen.
Neben den gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen erbringen wir folgende Leistungen:
- freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
- Sonderprüfungen
- Sonstige Prüfungen nach dem GmbH- und Aktiengesetz
- Prüfungen zur Kreditwürdigkeit und Überschuldung
- Due Diligence-Abwicklungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Unterschlagungsprüfungen
- Prospektprüfungen
- Gutachten zur Unternehmensbewertung
- Nachlassverwaltungen
